Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Ausfall, Abbruch eines Konzertes, Erstattungen

Bei Ausfall oder endgültigem Abbruch eines Konzertes innerhalb der ersten halben Stunde wird der Kartenpreis zurückerstattet. Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Karte bzw. des Online-Tickets bei der jeweiligen Kartenvorverkaufsstelle bzw. dem Besucherservice der Bremer Philharmoniker geltend zu machen und unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Danach kann eine Rückerstattung des Kartenpreises nicht mehr geltend gemacht werden. Weitere Aufwendungen werden nicht ersetzt.

 

Rücknahme, Umtausch und Zutritt

Gekaufte Karten werden nicht zurückgenommen. Termin-, Pro­gramm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und begründen kein Kartenrückgabe- und Kartenumtauschrecht und keine Kostenerstattungspflicht der Bremer Philharmoniker. Eine persönliche Benachrichtigung erfolgt nur bei Terminänderung.

 

Änderungen, Verlegungen

Sollte der von Ihnen belegte Platz aus technischen Gründen in Ausnahmefällen nicht zur Verfügung stehen (z.B. durch einen Ausbau von Sitzreihen für eine Bühnenerweiterung), erhalten Sie eine Eintrittskarte für einen gleichwertigen Platz möglichst in der Nähe Ihres gebuchten Platzes bzw. für Abonnent:innen Ihres gebuchten „Stammplatzes“.

 

Mobiltelefone, Bild- und Tonaufnahmen

Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind während eines Konzertes außer Betrieb zu halten. Ton- und Bildaufnahmen in den Konzerten sind generell nicht gestattet. Urheberrechtsverletzende Zuwiderhandlungen berechtigen die Inhaber:innen zu Unterlassungs- und Scha­densersatzansprüchen. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte/eines Abonnements erklären Besucher:innen ihr Einverständnis mit einer vom Veranstalter zugelassenen Ton- und/oder Bildaufzeichnung.

 

Hausordnung Konzerthaus Die Glocke

Die Bremer Philharmoniker GmbH ist im Konzerthaus Die Glocke Mieterin. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte für Konzerte der Bremer Philharmoniker im Konzerthaus Die Glocke erklären Sie sich mit den AGB sowie der Hausordnung der Glocke einverstanden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass in der Glocke grundsätzlich Garderobenpflicht besteht (Abgabe der Garderobe einschließlich Schirmen). Der Garderobenservice ist kostenpflichtig. Bitte beachten Sie die Hinweise am Veranstaltungsort und in der Hausordnung der Glocke. Für Besucher:innen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gibt es Rollstuhlplätze, die aus Sicherheitsgründen für alle Konzerte platzgenau gebucht werden müssen. Rollatoren müssen außerhalb des Konzertsaals abgestellt werden. Eine Haftung der Bremer Philharmoniker für Verlust oder Beschädigung der Rollatoren ist ausgeschlossen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hausordnung: www.glocke.de

 

Datenschutz

Wir legen größten Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. In unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Website www.bremerphilharmoniker.de abrufen, abspeichern und ausdrucken können, finden Sie Informationen darüber, welche Informationen wir wann und zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten.

Inhaber eines ABOs sind verpflichtet, Änderungen der persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse und evtl. Bankverbindung im Falle der Bezahlung per Lastschrift) dem Ticket-Service in der Glocke unverzüglich mitzuteilen, Ticket-Service in der Glocke, Domsheide 6-8, 28195 Bremen, E-Mail: philharmoniker@glocke.de

 

Stand: Juni 2023

 

ABO-Bedingungen

 

  1. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Das gebuchte Abonnement gilt für jeweils eine Konzertsaison und verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 31. Mai eines Jahres schriftlich beim Ticket-Service in der Glocke gekündigt oder geändert wird.
  3. Abonnements sind auf andere Personen übertragbar (Ausnahme: siehe „Ermäßigte ABOs", Punkt 3).
  4. Nicht genutzte Eintrittskarten/Tauschkarten bei Fest-ABOs bzw. nicht eingelöste Gutscheine bei Flexi-ABOs und beim 5nachsechsABO verfallen zum Ende der gebuchten Spielzeit. Aus Kulanz werden noch vorhandene Gutscheine aus den Spielzeiten 2021/2022 und 2022/2023 bis einschließlich 31.12.2023 einlösbar sein.
  5. Sollte bei einem Termintausch bei Fest-ABOs bzw. bei der Einlösung von Flexi-ABO-Gutscheinen in eine niedrigere Kategorie getauscht worden sein, wird die Preisdifferenz nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben.

 

Fest-ABOs für Philharmonische Konzerte (platzgebunden)

  1. Es gelten die ABO-Bedingungen.
  2. Ein Termintausch bei Fest-ABOs auf ein anderes Philharmonisches Konzert innerhalb der laufenden Spielzeit ist kosten­frei, vorbehaltlich Verfügbarkeit. Bei 12er-ABOs sind maximal vier Termine auf einen anderen Wochentag tauschbar. Bei allen übrigen Fest-ABOs sind zwei Termine auch auf andere Konzerte tauschbar. Es ist möglich, auf ein im ABO bereits vorhandenes Konzert Plätze zu kumulieren. Sollten darüber hinaus weitere Termine getauscht werden müssen, wird eine Tauschgebühr in Höhe von 4 Euro pro Tauschvorgang erhoben.
  3. Der Termintausch kann unter Vorlage des ABO-Ausweises vor Ort beim Ticket-Service in der Glocke erfolgen sowie vor den Konzerten (immer ab eine Stunde vor Konzertbeginn, abhängig vom Besucheraufkommen und Möglichkeit). Tauschkarten können außerdem auch telefonisch (gegen 4 Euro Gebühr) für maximal neun Tage bis zur Abholung reserviert werden und müssen bis spätestens 30 Minuten vor Konzertbeginn abgeholt werden.
  4. Bei Bedarf können Einzelkarten der im ABO gebuchten Konzerte kostenfrei beim Ticket-Service in der Glocke aus­gedruckt werden.
  5. Der Erwerb zusätzlicher, um 15% ermäßigter Eintrittskarten für alle Philharmonischen Konzerte ist möglich (begrenztes Kontingent, nur beim Ticket-Service in der Glocke buchbar).

 

Flexi-ABOs für Philharmonische Konzerte

  1. Es gelten die ABO-Bedingungen.
  2. Die sechs Gutscheine eines Flexi-ABOs können kostenfrei in beliebiger Zahl und Verteilung für die 12 Philharmonischen Konzerte mit 26 Terminen entweder online über den Webshop der Glocke oder beim dortigen Ticket- Service eingelöst werden, vorbehaltlich Verfügbarkeit.
  3. Eingelöste Gutscheine für einen konkreten Konzerttermin können erneut getauscht werden gegen eine Tauschgebühr von 4 Euro pro Vorgang.
  4. Im Webshop der Glocke erworbene Abos laufen automa­tisch zum Ende der gebuchten Spielzeit aus und müssen nicht gekündigt werden.
  5. Der Erwerb zusätzlicher, um 15% ermäßigter Eintrittskarten für alle Philharmonischen Konzerte ist möglich (begrenztes Kontingent, nur beim Ticket-Service in der Glocke buchbar).

 

Ermäßigte ABOs (Fest-ABOs, Flexi-ABOs und 5nachsechs-ABOs)

  1. Es gelten die Bedingungen der einzelnen ABO-Serien (Fest-ABOs, Flexi-ABOs und 5nachsechs-ABOs).
  2. Die Voraussetzungen für den Erwerb ermäßigter ABOs entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „ABO- und Ticketermäßigungen“, Punkte 1. bis 3.
  3. Ermäßigte ABOs sind nicht übertragbar und verlängern sich nicht automatisch, es sei denn, Sie haben bei Ihrer Buchung einen Ermäßigungsnachweis vorgelegt, der unbefristet oder zumindest eine mehrjährige Gültigkeit besitzt. Ansonsten muss bei einem Verlängerungswunsch bis zum 31. Mai eines Jahres ein gültiger Ausweis bzw. eine Bescheinigung vorgelegt werden, die weiterhin zum Erwerb eines ermäßigten ABOs berechtigt.

 

5nachsechs-ABOs

  1. Es gelten die ABO-Bedingungen.
  2. Die sechs Gutscheine des 5nachsechs-ABOs können kostenfrei in beliebiger Zahl und Verteilung für die sechs 5nachsechs-Konzerte der laufenden Spielzeit entweder online über den Webshop der Glocke oder beim dortigen Ticket-Service eingelöst werden, vorbehaltlich Verfügbarkeit.
  3. Eingelöste Gutscheine für einen konkreten Konzerttermin können erneut getauscht werden gegen eine Tauschgebühr von 4 Euro pro Vorgang.
  4. Im Webshop der Glocke erworbene Abos laufen automatisch zum Ende der gebuchten Spielzeit aus und müssen nicht gekündigt werden.
  5. Der Erwerb zusätzlicher, um 15% ermäßigter Eintrittskarten für alle Philharmonischen Konzerte ist möglich (begrenztes Kontingent, nur beim Ticket-Service in der Glocke buchbar).

ABO- und Ticketermäßigungen
(bei Vorlage eines gültigen Ausweises oder einer gültigen Bescheinigung)

  1. Anspruch auf Ermäßigung haben Zuwendungsempfänger:innen nach SGB II/XII sowie Inhaber:innen von Schwerbehindertenausweisen ab GdB 70.
  2. Menschen mit Beeinträchtigung, die auf eine Begleitperson angewiesen sind (Kennzeichen „B“ im Schwerbehinderten­ausweis), erhalten beim Erwerb einer Eintrittskarte oder eines ABOs eine kostenfreie zweite Eintrittskarte bzw. ein kostenloses zweites ABO in gleicher Kategorie für die Be­gleitperson (Ausnahme siehe Punkt 3.) Rollstuhlplätze müs­sen aus Sicherheitsgründen platzgenau gebucht werden.
  3. Personen mit unter 1. oder 2. genannten Ermäßigungsberechtigungen erhalten bei nicht ausverkauften Philharmo­nischen Konzerten ab 30 Minuten vor Konzertbeginn an der Konzertkasse Restkarten zum Preis von 9,50 Euro pro Person. Bei Personen mit Kennzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis zahlen beide Personen je 9,50 Euro.
  4. Eine gesonderte Ermäßigung (Festpreis auf allen Plätzen) erhalten zudem junge Leute bis einschließlich 27 Jahre.
  5. Für die Philharmonischen Konzerte können Inhaber:innen des Bremen Passes im Vorverkauf sowie ab 30 Minuten vor Konzertbeginn an der Konzertkasse eine Eintritts­karte, das sogenannte „Kulturticket“, unter Vorlage des Bremen-Passes für 3 Euro erwerben, immer vorbehaltlich Verfügbarkeit. Die Plätze werden von den Vorverkaufsstellen zugeteilt. Vorverkaufsstellen sind die Pressehäuser Martinistraße, Bremen-Nord und der Ticket-Service in der Glocke. Weitere Infos unter www.bremen.de/leben-in-bremen/bremen-pass und www.kulturticketbremen.de
  6. Bei Vorlage der Weser-Kurier ABO-Card werden an den Vorverkaufsstellen von Nordwest-Ticket 2 Euro Rabatt auf den regulären Einzelkartenpreis für alle Philharmonischen Konzerte gewährt.
  7. Die Bezahlung von Tickets für Philharmonische und 5nachsechs Afterwork Konzerte in der Glocke ist mit der Kulturpass-App möglich.

 

Stand: Juni 2023

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